Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.04.2005 (2 StR 111/05)

   

Kurzleitsatz:
Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung


Relevante Normen:
StGB § 239a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2005, 508
StV 2005, 441

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