Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.03.2005 (4 StR 506/04)

   

Kurzleitsatz:
Widereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen; Pflicht zum Austausch des Pflichtverteidigers


Relevante Normen:
StPO § 44 § 344 Abs. 2 § 345 Abs. 1 § 141;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2005, 240

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