Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 25.03.1994 (7 W 2072/93)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung


Relevante Normen:
GKG § 24 § 25 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 3;



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