Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.05.2005 (3 U 21/04)

   

Kurzleitsatz:
Im Rahmen betrieblicher Altersversorgung dem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht aus einer Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers; Rechte des Insolvenzverwalters


Relevante Normen:
BGB § 613a; BetrAVG § 1 Abs. 1 a.F.; InsO § 103;



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