Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.05.2005 (16 U 201/04)

   

Kurzleitsatz:
Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der Wiedergabe einer um Unterstreichungen und um einen "Kommentar" ergänzten Presseerklärung


Relevante Normen:
BGB § 823; BGB § 1004;



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