Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.05.2005 (5 UF 81/04)

   

Kurzleitsatz:
Zum Schutz des Versorgungsträgers bei Leistungserbringung über den verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich


Relevante Normen:
VAHRG § 3a Abs. 7;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang