Rechtsprechung:
OLG Rostock - Urteil vom 17.05.2005 (3 U 107/04)

   

Kurzleitsatz:
Erwerb unbelasteten Eigentums an einer Schwimmsteganlage durch Versteigerung


Relevante Normen:
ZPO § 814 § 816 § 817 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Rostock 2005, 933

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