Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 25.01.2005 (10 Ta 290/04)

   

Kurzleitsatz:
Geschäftsgebühr bei Tätigwerden vor Kündigungsausspruch und nachfolgendem Kündigungsschutzprozess - keine Terminsgebühr zur Vermeidung des Verfahrens für Besprechung mit Auftraggeber


Relevante Normen:
RVG § 11 Abs. 1 § 15 Abs. 5; VV 2400 RVG;



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