Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 25.01.2005 (12 Ta 279/04)

   

Kurzleitsatz:
Gesetzliche Streitwertobergrenze bei mehreren Kündigungsschreiben zum gleichen Termin


Relevante Normen:
GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1;



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