Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 06.01.2005 (4 Ta 3/05)

   

Kurzleitsatz:
Gegenstandswert für Beschlussverfahren bei klarer Rechtslage und Einigkeit über die Person des Vorsitzenden


Relevante Normen:
BRAGO § 8 Abs. 2;



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