Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 20.06.2005 (1 W 16/04)

   

Kurzleitsatz:
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts - Notwendigkeit eines einführenden Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung durch Rechtsabteilung der klagenden Partei


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; BRAGO § 28 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2005, 883

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