Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.06.2005 (20 W 463/04)

   

Kurzleitsatz:
Verstoß gegen den ordre public-Vorbehalt bei einer östereichischen gerichtlichen Unterhaltsentscheidung


Relevante Normen:
EuGVVO § 34 § 45;



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