Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.05.2005 (20 W 225/03)

   

Kurzleitsatz:
Wohnungseigentumsrecht: Genehmigung der Jahresabrechnung läßt bereits zuvor entstandene Zinsansprüche für Rückstände unberührt


Relevante Normen:
WEG § 16 § 21 § 28;



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