Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.05.2005 (20 W 276/02)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage der Beschlusskompetenz und Anfechtung in einer Wohnungseigentümerversammlung


Relevante Normen:
BGB § 123; WEG § 10 § 21 § 28 § 43;



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