Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 04.08.2005 (20 U 157/04)

   

Kurzleitsatz:
Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei verspäteter Anzeige eines Kfz-Diebstahls


Relevante Normen:
AKB § 7 Abschnitt I Abs. 2 Satz 1, Abschnitt V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 2005, 586

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