Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 11.05.2005 (8 U 156/04)

   

Kurzleitsatz:
Neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung infolge fehlender Substantiierung in der ersten Instanz; keine Zulassung des Sachvortrags in der Berufungsinstanz


Relevante Normen:
ZPO § 139 Abs. 1 S. 2 § 531 Abs. 2;



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