Rechtsprechung:
OLG Oldenburg - Urteil vom 10.05.2005 (12 UF 9/05)

   

Kurzleitsatz:
Berechtigtes Interesse eines Unterhaltsschuldners an der Feststellung, dass die Unterhaltsberechtigte zur Erstattung von Unterhaltszahlungen verpflichtet ist


Relevante Normen:
SGB I § 53; BeamtVG § 57;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang