Rechtsprechung:
LAG Hamm - Beschluss vom 20.05.2005 (10 TaBV 94/04)

   

Kurzleitsatz:
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand - Zurükweisung einer Liste - feste Verbindung zwischen Kandidaten- und Stüzunterschriftenliste - Versiegelung der Wahlurne - Öffentlichkeit bei der Stimmauszälung - Anwesenheit von Verfahrensbevollmähtigten bei der Stimmabgabe - Schriftformerfordernis bei der Zustimmung der Wahlbewerber zur Aufnahme in eine Vorschlagsliste


Relevante Normen:
BetrVG § 14 Abs. 4; BetrVG § 18 Abs. 3; BetrVG § 19; BetrVG § 20 Abs. 2; WO § 6 Abs. 3; WO § 8 Abs. 2 Nr. 2; WO § 12 Abs. 1; WO § 12 Abs. 5; BGB § 126 Abs. 1;



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