|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: LAG Hamm - Beschluss vom 20.05.2005 (10 TaBV 94/04) | | | | Kurzleitsatz: Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand - Zurükweisung einer Liste - feste Verbindung zwischen Kandidaten- und Stüzunterschriftenliste - Versiegelung der Wahlurne - Öffentlichkeit bei der Stimmauszälung - Anwesenheit von Verfahrensbevollmähtigten bei der Stimmabgabe - Schriftformerfordernis bei der Zustimmung der Wahlbewerber zur Aufnahme in eine Vorschlagsliste
Relevante Normen: BetrVG § 14 Abs. 4; BetrVG § 18 Abs. 3; BetrVG § 19; BetrVG § 20 Abs. 2; WO § 6 Abs. 3; WO § 8 Abs. 2 Nr. 2; WO § 12 Abs. 1; WO § 12 Abs. 5; BGB § 126 Abs. 1;
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|