Rechtsprechung:
LAG Köln - Beschluss vom 06.06.2005 (2 TaBV 18/05)

   

Kurzleitsatz:
Zuständigkeitsprüfung der Einigungsstelle bei streitigen Tatsachen zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats


Relevante Normen:
ArbGG § 98; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 10;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2005, 1916

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