Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 08.07.2005 (9 Ta 116/05)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässigkeit außerordentlicher Beschwerde bei Nichterreichen des Beschwerdewerts - Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache


Relevante Normen:
ZPO § 91a § 567 Abs. 2;



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