Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 08.07.2005 (9 Ta 143/05)

   

Kurzleitsatz:
Streitgegenstand bei Vergleich nach Änderungskündigung


Relevante Normen:
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; KSchG § 2 Satz 1;



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