Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 08.07.2005 (9 Ta 152/05)

   

Kurzleitsatz:
Abfindung als einzusetzendes Einkommen bei Prozesskostenhilfe - Schongrenzen


Relevante Normen:
ZPO § 115 Abs. 2; SGB XII § 90;



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