Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.07.2005 (4 Ta 169/05)

   

Kurzleitsatz:
Ordnungsgeld gegen Partei bei Nichterscheinen nach Aussetzungsantrag - Verschulden des Prozessbevollmächtigten


Relevante Normen:
ZPO § 85 Abs. 2 § 141 Abs. 3 Satz 1;



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