Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.07.2005 (8 Sa 233/05)

   

Kurzleitsatz:
Unsubstantiierte fristlose Kündigung wegen Beleidigung bei länger zurückliegendem Vorfall - Darlegung andauernder Beeinträchtigung des Betriebsfriedens


Relevante Normen:
BGB § 626; ZPO § 138;



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