Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 24.06.2005 (11 Ta 97/05)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei mehreren Kündigungen auf Grund verschiedener Lebenssachverhalte


Relevante Normen:
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1;



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