Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.06.2005 (8 Ta 133/05)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei Zustimmungsersetzung zur befristeten und vorläufigen Einstellung


Relevante Normen:
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 99 Abs. 4 § 100 Abs. 2; GKG § 42 Abs. 4; ZPO § 3 § 5;



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