Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 15.06.2005 (11 Ta 40/05)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei Auflösung des Betriebsrates - Berücksichtigung des Hilfsantrages bei Ablehnung des Hauptantrages


Relevante Normen:
RVG § 23 Abs. 3; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 23 Abs. 1;



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