Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 09.06.2005 (9 Ta 93/05)

   

Kurzleitsatz:
Keine Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung - keine Drohung bei Hinweis auf polizeiliche Anzeige nach Auffinden abhandengekommener Gegenstände im Haus des Arbeitnehmers


Relevante Normen:
ZPO § 114 Satz 1 § 138 Abs. 2; BGB § 123 Abs. 1;



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