Rechtsprechung:
FG Münster - Urteil vom 22.07.2005 (11 K 5828/03 E)

   

Kurzleitsatz:
Verdeckte Gewinnausschüttung; nahestehende Person; Einkommensteuer 1997 bis 1999


Relevante Normen:
KStG § 8 Abs. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2005, 1697

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