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| Rechtsprechung: FG Niedersachsen - Urteil vom 18.03.2004 (6 K 201/02) | | | | Kurzleitsatz: Verdeckte Gewinnausschüttung; Zuschläge für Sonntagsarbeit; Feiertagsarbeit; Nachtarbeitszuschläge; GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Überstundenvergütung - Dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gewährte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind verdeckte Gewinnausschüttungen
Relevante Normen: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 3b;
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