Rechtsprechung:
FG Niedersachsen - Beschluss vom 09.06.2005 (11 KO 19/05)

   

Kurzleitsatz:
Erinnerung; Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstandswert; Gerichtsgebühren; Mindeststreitwert - Bemessung der nach § 139 Abs. 1 FGO zu erstattenden Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater unter Berücksichtigung des Mindeststreitwerts nach § 52 Abs. 4 GKG


Relevante Normen:
FGO § 139 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1 Satz 1; GKG § 52;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2005, 1804

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang