Rechtsprechung:
FG Niedersachsen - Urteil vom 11.05.2005 (2 K 561/00)

   

Kurzleitsatz:
Verböserungshinweis; Einheitliche und gesonderte Feststellung - Erfordernis eines Verböserungshinweises bei einheitlicher und gesonderter Feststellung


Relevante Normen:
AO § 367 Abs. 2 Satz 2 § 360 Abs. 3 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2005, 1740

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