Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 13.06.2005 (I B 8/05)

   

Kurzleitsatz:
Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung


Relevante Normen:
FGO § 76 § 115 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2005, 1840

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