Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 30.06.2005 (V R 46/02)

   

Kurzleitsatz:
Umbau eines Altbaus; Errichtung eines neuen Gebäudes


Relevante Normen:
HGB § 255;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2005, 1882

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