Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 21.07.2005 (VIII B 77/05)

   

Kurzleitsatz:
Keine Beschwerde gegen AdV-Beschluss


Relevante Normen:
FGO § 128 Abs. 3 § 155; ZPO § 321a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2005, 1861

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