Rechtsprechung:
LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.03.2005 (8 Sa 1839/04)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung nach Tätlichkeit gegenüber Kollegen bei jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit


Relevante Normen:
BGB § 626; KSchG § 1 § 9;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang