Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 09.08.2005 (1 StR 99/05)

   

Kurzleitsatz:
Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei Einsatz lebensgefährlicher Mittel


Relevante Normen:
StGB § 32;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2006, 152

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