Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.08.2005 (1 StR 271/05)

   

Kurzleitsatz:
Pflicht zur Information der Verteidigung bei Eingehen neuer Ermittlungsergebnisse


Relevante Normen:
StPO § 147 § 244 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2006, 115
StV 2005, 652

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