Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.08.2005 (2 StR 202/05)

   

Kurzleitsatz:
Voraussetzungen einer Untreue durch einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater


Relevante Normen:
StGB § 266 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2006, 38
wistra 2005, 460

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