Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.08.2005 (5 StR 290/05)

   

Kurzleitsatz:
Höhe der Gesamtstrafe nach Teilfreispruch in der Revision


Relevante Normen:
StGB § 54 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 2005, 422

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