Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.08.2005 (7 BJs 146/85-3)

   

Kurzleitsatz:
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim BGH zur Telefonüberwachung


Relevante Normen:
StPO § 100b § 304 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStR-RR 2005, 350

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang