Rechtsprechung:
FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.03.2005 (2 K 684/00)

   

Kurzleitsatz:
Keine steuerbegünstigte Entlassungsabfindung bei späterer Rückgängigmachung der Kündigung; Hochrechnung einer "Netto"-Abfindung in einen Bruttobetrag; Einkommensteuer 1997 und 1998


Relevante Normen:
EStG (1997) § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1 Buchst. a § 34 Abs. 1, 2;



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