Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 08.09.1994 (3Z BR 87/94)

   

Kurzleitsatz:
Fristwahrung durch Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax


Relevante Normen:
AktG § 132 Abs. 2 S. 2; FGG § 25;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AG 1995, 328

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