Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 26.05.1994 (3Z BR 122/94)

   

Kurzleitsatz:
Geschäftswert für die Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zu einer Gesamtvermögensverfügung


Relevante Normen:
BGB § 1365 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2 § 97 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1995, 98

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang