Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 03.08.1993 (1Z BR 72/93)

   

Kurzleitsatz:
Zulässigkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind


Relevante Normen:
BGB § 1705;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1993, 1085

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