Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 09.02.2001 (5 St RR 21/01)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an die Darstellung der Tat im Strafbefehlsantrag; Einstellung des Verfahrens wegen unwirksamer öffentlicher Klage


Relevante Normen:
StPO § 200 Abs. 1 § 407;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2002, 356

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