Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 06.08.2003 (5 St RR 221/03)

   

Kurzleitsatz:
Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz


Relevante Normen:
StGB § 15;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2004, 377

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