Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 29.01.2003 (5 St RR 8/03)

   

Kurzleitsatz:
Prozessbetrug - Vermögensschaden bei Nichteinhaltung der vergleichsweise versprochenen Leistungen


Relevante Normen:
StGB § 263 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2004, 503

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