Rechtsprechung:
BAG - Beschluß vom 25.05.2005 (7 ABR 39/04)

   

Kurzleitsatz:
Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Unverzügliche Prüfung von Wahlvorschlägen; Unverzügliche Information der Listenvertreter von etwaigen Mängeln eines Wahlvorschlags durch den Wahlvorstand; Gültigkeit einer aus mehreren Blättern bestehenden Vorschlagsliste


Relevante Normen:
BetrVG § 14 Abs. 4 § 19 Abs. 1; WO § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 126;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AuR 2005, 425
BB 2005, 2360
NZA 2006, 116

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang