Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 21.04.2005 (2 AZR 244/04)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung vor einer Beendigungskündigung; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ausspruch einer Änderungskündigung trotz vorangehender Ablehnung eines Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer; Verhandlungslösung gemäß Senatsurteil vom 28. Januar 1984; vorbehaltlose und endgültige Ablehnung des vor Ausspruch der (Beendigungs-)Kündigung gemachten Angebots; Pflicht des Arbeitgebers, auf die Möglichkeit zur Annahme der Änderungsangebots unter Vorbehalt hinzuweisen


Relevante Normen:
KSchG § 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2005, 2250
NZA 2005, 1294

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