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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 21.04.2005 (2 AZR 244/04) | | | | Kurzleitsatz: Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung vor einer Beendigungskündigung; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ausspruch einer Änderungskündigung trotz vorangehender Ablehnung eines Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer; Verhandlungslösung gemäß Senatsurteil vom 28. Januar 1984; vorbehaltlose und endgültige Ablehnung des vor Ausspruch der (Beendigungs-)Kündigung gemachten Angebots; Pflicht des Arbeitgebers, auf die Möglichkeit zur Annahme der Änderungsangebots unter Vorbehalt hinzuweisen
Relevante Normen: KSchG § 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: DB 2005, 2250 NZA 2005, 1294
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